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Sie suchen eine Bühne. Wir haben eine Bühne, sogar eine fahrbare Bühne.  

Sie möchten:
-       eine Veranstaltung optimal präsentieren,
-       ein Musikevent mit DJ durchführen,
-       ein Stadtteil-, Gemeinde- oder Dorffest organisieren
und brauchen eine Bühne.  

In solch einem Fall können wir helfen. Unsere Bühne ist selbstfahrend und ist in kürzester Zeit auf- und abgebaut.  
Bei Bedarf bringen wir die Bühne zum Veranstaltungsort und die letzten Meter kann sie ohne Zugfahrzeug selbst bewältigen.





Wenn Sie unser Unternehmen noch gar nicht kennen, und erst im Internet von uns erfahren haben: Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören! Bitte lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, gerne beraten wir Sie ausführlich.

Mietbedingungen für die Festspielbühne:
-  Freie Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger (Länge15 m, Breite 2,6 m,
   Höhen 4,0m) zum Bühnenstandort. Es dürfen zum Beispiel keine
   parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den
   Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Aufbau- und Abbauzeit versperren.
   Denken Sie bitte auch an zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore,
   Tragfähigkeiten von Brücken oder Baustellen. Die Zufahrt und der
   Bühnenaufbau kann nur auf befestigten und tragfähigen
   Boden/Untergrund erfolgen. Eventuell ist der Boden durch Platten zu
   stabilisieren. Das Geländegefälle darf 5% nicht überschreiten. 
-  Für den Aufbau & Abbau ist vom Veranstalter mindestens 1 Helfer zustellen.
-  Der Mieter gewährt die Sicherheit der Mietsache, für entstandene Schäden
   ist er haftbar. Die Mietsache besitzen einen Wert von 55.000€.
   Wir empfehlen zur Minderung des Risikos den sachgerechten Gebrauch
   und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner
   und Nachtwache.   
-  Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung
   der Bühne. Ab einer Windgeschwindigkeit von 60km/h ist der Betrieb auf
   der Bühne einzustellen, die Gaze/Plane seitlich und hinten zu öffnen und
   der Vermieter zu benachrichtigen. Im Winter ist das Bühnendach bei
   Schneefall einzufahren. Streusalz ist auf der Bühne nicht erlaubt. 
-  Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne nur von Personal und Künstlern
   betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes eingewiesen sind. 
   Bei mehrtätigen Veranstaltungen ist eine Nachtwache bereit zu stellen. 
-  Veränderungen an der Bühne sind nur mit Absprache des Vermieters
   zulässig. 
-  Ist einer der Vertragspartner durch Ereignisse von höherer Gewalt nicht
   in der Lage den Vertrag bzw. Teile des Vertrags zu erfüllen, so ist er
   nicht haftbar.
-  Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist eine gegenseitige
   Konventionalstrafe in Höhe des Mietpreises festgelegt.
-  Gerichtsstand: Schwerin
-  Der Mieter hat den Vertrag verstanden und ist zu Unterschrift berechtigt.
-  Preise pro Tag 800,00 EUR   Bundesweite Vermietung möglich.

  Alle Preise + MwSt. zzgl. Transportkosten (auf Anfrage).
  Standort der Bühne ist 19288 Fahrbinde.