Sie suchen eine
Bühne. Wir haben eine Bühne, sogar eine fahrbare Bühne.
Sie möchten:
-
eine
Veranstaltung optimal präsentieren,
-
ein
Musikevent mit DJ durchführen,
-
ein
Stadtteil-, Gemeinde- oder Dorffest organisieren
und brauchen
eine Bühne.
In solch einem
Fall können wir helfen. Unsere Bühne ist selbstfahrend und ist in kürzester
Zeit auf- und abgebaut.
Bei Bedarf
bringen wir die Bühne zum Veranstaltungsort und die letzten Meter kann sie ohne
Zugfahrzeug selbst bewältigen.
Wenn Sie unser Unternehmen noch gar nicht kennen, und erst im Internet von uns erfahren haben: Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören! Bitte lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, gerne beraten wir Sie ausführlich. Mietbedingungen für die Festspielbühne: - Freie Zufahrt für einen Transporter mit
Anhänger (Länge15 m, Breite 2,6 m, Höhen 4,0m) zum Bühnenstandort. Es dürfen
zum Beispiel keine parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den
Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Aufbau- und Abbauzeit versperren. Denken
Sie bitte auch an zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore, Tragfähigkeiten von
Brücken oder Baustellen. Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf
befestigten und tragfähigen Boden/Untergrund erfolgen. Eventuell ist der Boden
durch Platten zu stabilisieren. Das Geländegefälle darf 5% nicht
überschreiten.
- Für den Aufbau & Abbau ist vom
Veranstalter mindestens 1 Helfer zustellen.
- Der Mieter gewährt die Sicherheit der
Mietsache, für entstandene Schäden ist er haftbar. Die Mietsache besitzen einen
Wert von 55.000€.
Wir empfehlen zur Minderung des Risikos den sachgerechten Gebrauch und eine
sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner und
Nachtwache. - Der Mieter sorgt während der Mietdauer für
die Sturm- und Windsicherung der Bühne. Ab einer Windgeschwindigkeit von 60km/h
ist der Betrieb auf der Bühne einzustellen, die Gaze/Plane seitlich und hinten
zu öffnen und der Vermieter zu benachrichtigen. Im Winter ist das Bühnendach
bei Schneefall einzufahren. Streusalz ist auf der Bühne nicht erlaubt.
- Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne
nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des
Bühnenbetriebes eingewiesen sind. Bei mehrtätigen Veranstaltungen ist
eine Nachtwache bereit zu stellen.
- Veränderungen an der Bühne sind nur mit
Absprache des Vermieters zulässig.
- Ist einer der Vertragspartner durch
Ereignisse von höherer Gewalt nicht in der Lage den Vertrag bzw. Teile des
Vertrags zu erfüllen, so ist er nicht haftbar.
- Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist
eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe des Mietpreises festgelegt.
- Gerichtsstand: Schwerin
- Der Mieter hat den Vertrag verstanden und
ist zu Unterschrift berechtigt.
- Preise pro Tag 800,00 EUR
Bundesweite Vermietung möglich.
Alle Preise + MwSt. zzgl. Transportkosten (auf Anfrage).
Standort der Bühne ist 19288 Fahrbinde.